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Dokumente und Papierkram

Es ist nicht so schlimm wie man glauben möchte. Aber auf einige Dinge solltest du achten.

Anbei Informationen zu Führerschein und Fahrzeugpapieren, Reisepass, den Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen, CB-Funk & Drohnen sowie Formulare und einem kleinen Helferlein - dem sogenannten "Fiche"

Führerschein und Fahrzeugpapiere

Es ist ausreichend, wenn du den nationalen Führerschein und Fahrzeugschein / Zulassungsschein mit hast. Ein internationaler Führerschein, in Verbindung mit dem nationalen, wird empfohlen ist aber nicht vorgeschrieben. Ähnlich verhält es sich mit der zusätzlichen Mitnahme des internationalen Fahrzeugscheins. Er wird z.B. in Deutschland vom Straßenverkehrsamt ausgestellt.

Eine „grüne Versicherungskarte“ ist erforderlich, allerdings kannst du auch bei der Einreise eine Haftpflichtversicherung abschließen. Mehr dazu im Beitrag über Versicherungen.

Sollte dein Rallyegefährt nicht auf dich zugelassen sein, dann benötigst du eine Benützungsbewilligung. Ein dementsprechendes Formular vom ÖAMTC findest du hier. 


Benützungsbewilligung Kfz

Zusätzliche Information: Bisher wurde jedes Fahrzeug in den Reisepass eingetragen. Das ist seit kurzem nicht mehr so, aber es wird mittels Computer erfasst und bei der Ausreise kontrolliert.

Solltest du vorhaben länger zu bleiben, dann kannst du dein Fahrzeug „vorübergehend für 6 Monate einführen“. An der Grenze - oder mittels online Formular vorbereitet - muss dafür eine Zollerklärung ausgefüllt werden. Dies beinhaltet auch eine für Marokko gültige Versicherungsbescheinigung!


LINK zum ZOLL in Marokko

Reisepass

Dieser muss bei der Einreise noch 6 Monate gültig sein, ansonsten kann die Einreise verweigert werden.

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Ein- und Ausfuhr

Achtung: Das Einführen und Benutzen einer Drohne ist strengstens verboten und kann weitreichende Folgen nach sich ziehen. Mittels einer Genehmigung ist dies zwar möglich, aber diese zu erlangen ist für Privatpersonen mehr oder weniger unwahrscheinlich.
Macht bitte nicht den Fehler und schmuggelt eine ins Land. Firmen dürfen Drohnen in Marokko nur mit einer Sondergenehmigung der Regierung benutzen, Privatpersonen gar nicht. Man hat Angst vor Terrorattacken und ab einer gewissen Größe wird die Drohne als Waffe eingestuft und ist deswegen aus Sicherheitsgründen untersagt. Es stehen bis zu 20 Jahre Haft auf das Mitführen einer Drohne

Snowboards müssen deklariert werden und Videokameras werden in den Reisepass eingetragen. Funkgeräte benötigen ebenfalls eine Genehmigung. Für die Einfuhr von GPS-Empfängern benötigt man keine Genehmigung.

Zollfreigrenze bei der Einfuhr:
Tabakwaren: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 400g Tabak
Alkohol: 1 Liter Wein und 1 Liter Spirituosen
Geschenke/Souvenirs: bis 2.000 MAD (ca. € 200,-)
Dinge für den „persönlichen Gebrauch“ können zollfrei eingeführt werden.

Zollfreigrenze bei der Ausfuhr:
Tabakwaren: 200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 200 g Tabak
Alkohol: 1 Liter
Andere Waren: angemessene Mengen von Kaffee, Tee, Parfum und anderen Waren für den „persönlichen Gebrauch“


Zollerklärung für elektronische Geräte
Hier das Antragsformular für das CB Funkgerät
(ANTRAG AUF VORLÄUFIGE GENEHMIGUNG FÜR DIE VERWENDUNG VON CB-FUNK IM KÖNIGREICH MAROKKO)

Antragsformular

Autorisierung CB-Funk


Die National Telecommunications Regulatory Agency (ANRT) ist als Behörde verantwortlich für die Autorisierung von Radiosendern. CB-Geräte (Citizen Band) sind Funkgeräte, mit denen die Kommunikation hergestellt werden soll, Benutzerfreundlichkeit auf kurzen Strecken und Betrieb auf allen vierzig Kanälen des Bandes (26.960-27.410) MHz) mit einer maximalen Leistung von 4 Watt.
Die Autorisierungsanfrage kann per E-Mail an [email protected] gesendet werden.
Aufbau der Antragsakte: Anfrage des Interessenten (Name der Gruppe); Formular (Original oder Kopie) gemäß dem ANRT-Modell (siehe Antragsformular für das CB Funkgerät) ordnungsgemäß ausgefüllt, unterschrieben und mit Kopie des Passes des Gruppenleiters zusenden.
Antragsformular für die Betriebsgenehmigung eines Radiosenders vom Typ CB E-Services: Genehmigung von CB-Stationen

Link zu ANRT
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Benützungsbewilligung CB Funk
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Formulare

Die ovale Länderkennzeichnung (z.B. das „D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm) muss am Fahrzeug angebracht sein.
Ich habe aus style Gründen darauf verzichtet und wurde weder bestraft noch gemahnt. Aber das obliegt natürlich jedem Teilnehmer selbst wie er das handhaben möchte.
Die Mitnahme eines Carnet de Passages (CDP), für die vorübergehende zollfreie Einfuhr von Fahrzeugen, ist in Marokko und der marokkanischen Wüste nicht erforderlich.

Warum ein Fisch bei Kontrollen so wichtig ist

Eine kleine Geschichte zu Fischen in der Sahara
Bewaffnet mit guten Ratschlägen und Informationen, habe ich mich auf den Weg in Richtung der marokkanischen Sahara gemacht. Relativ weit im Süden kam ich zur ersten Polizeikontrolle. Das einzige, was der Beamte hervorgebracht hat, war: Fisch! Fisch? Klar, der englische Fisch unterscheidet sich ja vom deutschen nur durch das „c“. Er will also einen Fisch. Ich konnte ihm Zigaretten anbieten, er bestand allerdings auf den Fisch.
Mein Französisch war so gut wie das Englisch des Beamten. Es war bei uns beiden nicht vorhanden. Aber das wusste ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht.
Dann wolle er halt den „Passport“. Fein säuberlich gefaltet, hat sich dieses Formular im Pass befunden und der Beamte strahlte: „Fiche“ [fiʃ]

Fiche

Bei Polizeikontrollen wird man als Ausländer in touristischen Gebieten selten angehalten. Anders ist das weiter südlich und im Grenzgebiet zu Algerien. Dort werden Reisepass und KFZ-Papiere kontrolliert und händisch aufgenommen. Dies kann dann doch zur einen oder anderen Verzögerung führen, vor allem wenn die Gruppe etwas größer ist.

Abhilfe kann man hier schaffen, indem man einen Vordruck aushändigt, auf dem bereits alle Daten erfasst sind. Du findest hier so einen Vordruck – am besten zu Hause ausfüllen, ausdrucken und dann im Falle einer Kontrolle einfach den Beamten wortlos überreichen.
Wir empfehlen zumindest 20 Vordrucke mitzunehmen, zwei Vordrucke sind auf einer Seite.
Zusatz: Wir haben leider keine offizielle Information bekommen, ob man mehrere Reisende auf ein Formular schreiben kann. Da der Autofahrer genügend Platz haben sollte, schlagen wir vor, dass pro Person ein Formular ausgefüllt wird.


Fiche


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