Jedes Projekt wurde mit unseren Partnern sorgfältig ausgewählt und wir wollen es für alle Teilnehmer greifbar machen. Damit soll bezweckt werden, dass wir bewusster und vor allem "gemeinsame Sache" machen. Jeder soll sehen, wie er selbst sein Umfeld verändern und seinen Teil zum Ganzen beitragen kann. Alle Charity-Projekte liegen auf unseren Rodeo-Routen und somit kann sich auch jeder selbst davon überzeugen, wo die Spenden hingehen und was daraus gemacht wird.
Betrag | Spender | Team | Projekt |
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Gesamtbetrag | Team | Projekt |
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“ORA International” - eingetragener österreichischer Spendenverein
Privatpersonen und Firmen mit Sitz in Österreich:
Mit österreichischem Hauptwohnsitz ist es möglich, als Privatperson seine Spenden absetzen zu lassen. Vornamen, Nachnamen und Geburtsdatum muss bei der Spende dem Spendenverein bekannt gegeben werden. Kurz und knapp erklärt: Der Spendenverein, trägt deine Spende direkt bei dem österreichischen Finanzamt ein.
Für Firmen mit Sitz in Österreich ist es möglich, seine Spende steuerlich abzusetzen. Das erfolgt über den jährlichen Jahresabschluss. Bei Firmen gibt es keine automatische Eintragung beim Finanzamt.
Privatpersonen und Firmen mit Sitz in Deutschland:
Nach den Erfahrungen nach bewegt sich die steuerliche Absetzung bei einer Spende an einen österreichischen Verein in einem Graubereich. Gesetzlich nicht erlaubt, aber meist akzeptiert.
Privatpersonen und Firmen mit Sitz in Schweiz:
Laut unseren Recherche ist eine Absetzbarkeit in der Schweiz nicht möglich, jedoch ist hier die Regelung von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Um Gewissheit zu erlangen informiert ihr euch am besten in euren Kanton diesbezüglich.
Spendenbestätigungen werden standardisiert am Anfang des nächsten Jahres ausgestellt und verschickt, bzw. für jene mit Finanzamtmeldung wird die Meldung ans Finanzamt im Februar veranlasst.
“ADES-SOLAIRE” - schweizer Spendenverein
Privatpersonen und Firmen mit Sitz in Österreich:
Nach den Erfahrungen nach bewegt sich die steuerliche Absetzung einer Firma mit Sitz in Österreich bei einer Spende an einen schweizer Verein in einem Graubereich. Gesetzlich nicht erlaubt, aber kann akzeptiert werden. Für Privatpersonen ist es nicht möglich, die Spende steuerlich abzusetzen.
Privatpersonen und Firmen mit Sitz in Deutschland:
Nach den Erfahrungen nach bewegt sich die steuerliche Absetzung einer Firma mit Sitz in Deutschland bei einer Spende an einen schweizer Verein in einem Graubereich. Gesetzlich nicht erlaubt, aber kann akzeptiert werden. Für Privatpersonen ist es nicht möglich, die Spende steuerlich abzusetzen.
Privatpersonen und Firmen mit Sitz in Schweiz:
Da es in der Schweiz von Kanton zu Kanton steuergesetzlich große Abweichungen gibt, ist es uns nicht möglich, genauere Angaben zu machen.
Die Spendenverdankungen werden jeweils zeitnah als PDF den Spendenenden gemailt. Es dauert in der Regel zwischen einem und sechs Tagen bis eine Verdankung raus geht. Wurde nicht mittels PayPal überwiesen kann es auch etwas länger dauern.
“Child-Care-Afrika” - deutscher Spendenverein
Privatpersonen und Firmen mit Sitz in Österreich:
Nach den Erfahrungen nach bewegt sich die steuerliche Absetzung einer Firma mit Sitz in Österreich bei einer Spende an einen deutschen Verein in einem Graubereich. Gesetzlich nicht erlaubt aber kann akzeptiert werden. Für Privatpersonen ist es nicht möglich, die Spende steuerlich abzusetzen.
Privatpersonen und Firmen mit Sitz in Deutschland:
Privatpersonen und Firmen ist es möglich, ihre Spende steuerlich abzusetzen.
Privatpersonen und Firmen mit Sitz in Schweiz:
Laut unseren Recherche ist eine Absetzbarkeit in der Schweiz nicht möglich, jedoch ist hier die Regelung von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Um Gewissheit zu erlangen informiert ihr euch am besten in euren Kanton diesbezüglich.
Die Spendenbestätigungen werden durchschnittlich alle 2 Monate erstellt und verschickt.
Der Verein „ORA International Österreich“ unterstützt zwei Kindertagesstätten für Kinder und Jugendliche in Albanien und Moldawien.
Warum Betreuung in einer Kindertagesstätte?
In Osteuropa ist für viele Familien Armut und Hunger täglicher Begleiter, am meisten leiden darunter die Kinder. Den Eltern ist es nur dank dieser Betreuung möglich, einer Arbeit nachzugehen und Geld für die Familie zu verdienen. Trotzdem können viele den symbolischen Elternbeitrag nicht bezahlen.
“ORA International” - eingetragener österreichischer Spendenverein
Privatpersonen und Firmen mit Sitz in Österreich:
Mit österreichischem Hauptwohnsitz ist es möglich, als Privatperson seine Spenden absetzen zu lassen. Vornamen, Nachnamen und Geburtsdatum muss bei der Spende dem Spendenverein bekannt gegeben werden. Kurz und knapp erklärt: Der Spendenverein, trägt deine Spende direkt bei dem österreichischen Finanzamt ein.
Für Firmen mit Sitz in Österreich ist es möglich, seine Spende steuerlich abzusetzen. Das erfolgt über den jährlichen Jahresabschluss. Bei Firmen gibt es keine automatische Eintragung beim Finanzamt.
Privatpersonen und Firmen mit Sitz in Deutschland:
Nach den Erfahrungen nach bewegt sich die steuerliche Absetzung bei einer Spende an einen österreichischen Verein in einem Graubereich. Gesetzlich nicht erlaubt, aber meist akzeptiert.
Privatpersonen und Firmen mit Sitz in Schweiz:
Laut unseren Recherche ist eine Absetzbarkeit in der Schweiz nicht möglich, jedoch ist hier die Regelung von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Um Gewissheit zu erlangen informiert ihr euch am besten in euren Kanton diesbezüglich.
Spendenbestätigungen werden standardisiert am Anfang des nächsten Jahres ausgestellt und verschickt, bzw. für jene mit Finanzamtmeldung wird die Meldung ans Finanzamt im Februar veranlasst.
“ADES-SOLAIRE” - schweizer Spendenverein
Privatpersonen und Firmen mit Sitz in Österreich:
Nach den Erfahrungen nach bewegt sich die steuerliche Absetzung einer Firma mit Sitz in Österreich bei einer Spende an einen schweizer Verein in einem Graubereich. Gesetzlich nicht erlaubt, aber kann akzeptiert werden. Für Privatpersonen ist es nicht möglich, die Spende steuerlich abzusetzen.
Privatpersonen und Firmen mit Sitz in Deutschland:
Nach den Erfahrungen nach bewegt sich die steuerliche Absetzung einer Firma mit Sitz in Deutschland bei einer Spende an einen schweizer Verein in einem Graubereich. Gesetzlich nicht erlaubt, aber kann akzeptiert werden. Für Privatpersonen ist es nicht möglich, die Spende steuerlich abzusetzen.
Privatpersonen und Firmen mit Sitz in Schweiz:
Da es in der Schweiz von Kanton zu Kanton steuergesetzlich große Abweichungen gibt, ist es uns nicht möglich, genauere Angaben zu machen.
Die Spendenverdankungen werden jeweils zeitnah als PDF den Spendenenden gemailt. Es dauert in der Regel zwischen einem und sechs Tagen bis eine Verdankung raus geht. Wurde nicht mittels PayPal überwiesen kann es auch etwas länger dauern.