Generell gilt: Auf Straßen, die erkennen lassen, dass sie nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, ist das Fahren verboten. Eine genauere Definition sucht man vergeblich.
Orientiere dich deshalb an Wegbreite und Beschaffenheit. Sie geben dir einen ersten Hinweis, wenn eine Beschilderung oder ein Schranken fehlt.
Es liegt an dir zu entscheiden, ob du den Weg nimmst. Solltest du dich dafür entscheiden, erfolgt das hoffentlich auf der Grundlage bester Absichten und der eigenen Überzeugung, dass es sich um eine öffentliche Straße handelt. Denn davon musst du gegebenenfalls auch das Straforgan überzeugen können, falls du angehalten wirst. Neben Verwaltungsstrafen kann es auch zu zivilrechtlichen Strafen kommen, wenn durch das Befahren Schäden entstanden sind.
Kurz gesagt: Nicht jeder Weg, der breit genug für deinen fahrbaren Untersatz erscheint, ist auch ein Freifahrtschein ins Vergnügen. Hast du dich für eine potholewürdige Abbiegung in die Botanik entschieden, dann denk an unsere Wald- und Feldweg Knigge.