Das BackRoadClub-Maskottchen Lenny fliegt über ein Rallye-Fahrzeug des Pothole Rodeo.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

(Stand: 20.12.2024) 1) Die BackRoadClub GmbH, zukünftig Veranstalter genannt, legt ausschließlich die nachstehenden Geschäfts- und Zahlungsbedingungen den Vereinbarungen mit Kunden, zukünftig Vertragspartner genannt, zugrunde. Abweichende Vertragsbedingungen eines Teilnehmers oder von ihm in die Vertragsabwicklung eingesetzten Dritten wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen ihrer Gültigkeit der Schriftform. 2) Die vom Veranstalter angebotenen Veranstaltungen sind keine Motorsportveranstaltungen oder Sportveranstaltungen. Es handelt sich um die Zusammenstellung von Routen mit organisierten Treffpunkten. Die konkrete Leistungsbeschreibung ist den einzelnen Veranstaltungen auf der Website zu entnehmen und wird bei Vertragsabschluss an den Vertragspartner übermittelt. 3) Der Vertragsabschluss kommt mit durchgeführter Anmeldung auf der Internetseite des Veranstalters sowie Bestätigung der Vereinbarung durch den Veranstalter selbst zustande, diese ist nicht zwingend mit dem Anbot auf Vertragsabschluss durch den Teilnehmer zu erteilen, da für die Veranstaltung eine begrenzte Anzahl von Teilnahmeplätzen vorhanden ist. Die Annahme des jeweiligen Anbots zum Vertragsabschluss und somit die Zuteilung der Startplätze obliegt dem Veranstalter, erst mit Bestätigung des abgeschlossenen Vertrags und Übermittlung der Leistungsbeschreibung sowie der Widerrufsbelehrung gilt der Vertrag als abgeschlossen. 4) ) Teilnahmevoraussetzungen Die Teilnahme an den Veranstaltungen setzt ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Minderjährige Teilnehmer werden ausschließlich mit Bestätigung eines Erziehungsberechtigten und in Begleitung einer volljährigen Person zugelassen. 4a) Pothole Rodeo Beim Pothole Rodeo handelt es sich um keine Motorsportveranstaltung, der Vertragspartner benötigt keine Rennlizenz, um an der Veranstaltung teilzunehmen. Voraussetzung für eine Zulassung ist die Einhaltung aller länderspezifischer Regeln in Bezug auf Fahrzeugzulassung und Fahrerlaubnis, insbesondere Fahrzeugüberprüfungen, Fahrzeugzulassungen sowie Lenkerberechtigungen. Sonderkennzeichen werden nicht zugelassen. Mit der Anmeldung zum Pothole Rodeo bestätigt der Vertragspartner den Besitz eines gültigen Führerscheins, die ordentliche Zulassung des Fahrzeuges, das Bestehen einer KFZ - Haftpflichtversicherung sowie die Einhaltung aller anderen genannten Teilnahmevoraussetzungen. Die Straßenverkehrsregeln, insbesondere die zulässigen Höchstgeschwindigkeitsbeschränkungen der durchquerten Länder sind unbedingt einzuhalten. Das Ziel der Veranstaltung ist es ausdrücklich nicht, als Erster mit seinem Fahrzeug ein Ziel zu erreichen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung oder Gewähr im Falle straßenpolizeilicher, zollrechtlicher oder sonstiger verwaltungsrechtlicher Vorkommnisse, alle Fahrzeuge müssen der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Bei wesentlichen Veränderungen sowie bei vorliegenden schwerwiegenden technischen Mängeln kann das Fahrzeug von der Teilnahme einer Veranstaltung ausgeschlossen werden, eine Kostenrückerstattung ist in diesem Fall, da der Ausschluss der Teilnahme in der Sphäre des Kunden und somit Teilnehmers liegt, nicht vorgesehen. 4b) Moped Rodeo Beim Moped Rodeo handelt es sich um keine Motorsportveranstaltung, der Vertragspartner benötigt keine Rennlizenz, um an der Veranstaltung teilzunehmen. Voraussetzung für eine Zulassung ist die Einhaltung aller länderspezifischer Regeln in Bezug auf Fahrzeugzulassung und Fahrerlaubnis, insbesondere Fahrzeugüberprüfungen, Fahrzeugzulassungen sowie Lenkerberechtigungen. Mit der Anmeldung zum Moped Rodeo bestätigt der Vertragspartner den Besitz eines gültigen Führerscheins, die ordentliche Zulassung des Fahrzeuges, das Bestehen einer KFZ - Haftpflichtversicherung sowie die Einhaltung aller anderen genannten Teilnahmevoraussetzungen. Die Straßenverkehrsregeln, insbesondere die zulässigen Höchstgeschwindigkeitsbeschränkungen der durchquerten Länder sind unbedingt einzuhalten. Das Ziel der Veranstaltung ist es ausdrücklich nicht als Erster mit seinem Fahrzeug ein Ziel zu erreichen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung oder Gewähr im Falle straßenpolizeilicher oder zollrechtlicher Vorkommnisse, alle Fahrzeuge müssen der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Bei wesentlichen Veränderungen sowie bei vorliegenden schwerwiegenden technischen Mängeln kann das Fahrzeug von der Teilnahme einer Veranstaltung ausgeschlossen werden, eine Kostenrückerstattung ist in diesem Fall, da der Ausschluss der Teilnahme in der Sphäre des Kunden und somit Teilnehmers liegt, nicht vorgesehen. 4c) Boat Rodeo Mit der Anmeldung zum Boat Rodeo verpflichten sich die Vertragspartner zur Nutzung eines den Strömungsverhältnissen entsprechenden Bootes ohne Motor sowie zur Mitnahme einer Schwimm- bzw. Rettungsweste. Der Vertragspartner bestätigt mit seiner Anmeldung, dass er über die notwendige körperliche Fitness, insbesondere über ausreichende Schwimmmfertigkeiten, verfügt, um am Boat Rodeo teilzunehmen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung oder Gewähr im Falle zollrechtlicher oder anderer verwaltungsrechtlicher Vorkommnisse. Bei offensichtlicher Ungeeignetheit des Bootes kann der Vertragspartner von der Teilnahme einer Veranstaltung ausgeschlossen werden, eine Kostenrückerstattung ist in diesem Fall, da der Ausschluss der Teilnahme in der Sphäre des Kunden und somit Teilnehmers liegt, nicht vorgesehen. 5) Akkreditierung Vor der Leistungserbringung durch den Veranstalter ist eine Akkreditierung vorzunehmen, Zeitpunkt der Akkreditierung wird rechtzeitig vor der Veranstaltung (spätestens 1 Wochen vor der Veranstaltung) bekannt gegeben. Nur akkreditierte Teilnehmer sind zur Teilnahme berechtigt. Zur Akkreditierung muss ist amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen, der Haftungsausschluss wird im Vorhinein elektronisch übermittelt. 5a) Pothole Rodeo und Moped Rodeo Der Vertragspartner ist zusätzlich verpflichtet, seine Fahrzeugdaten im Voraus bekanntzugeben. 6) Der Teilnehmer hat sich um sämtliche Reisedetails und auch Voraussetzungen für die Einreise in die zu durchfahrenden Länder zu kümmern und notwendige Dokumente selbst bereitzustellen. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung und daraus abgeleitete Ansprüche für den Fall, dass die Einreise in ein zu durchfahrendes Land aus Gründen, welche in der Sphäre des Kunden liegen, nicht möglich ist. Der Veranstalter schließt in diesem Fall jegliche Rückforderung der Teilnahmegebühr aus. 7) Änderungen/Absage: Der Veranstalter hält sich Änderungen im Programm oder einzelnen Teilen der Veranstaltung vor. Der Veranstalter behält sind insbesondere vor, bei Vorliegen u.a. von höherer Gewalt, darunter fallen Naturkatastrophen, Unruhen oder eine ausdrückliche Reisewarnung des Österreichischen Innenministeriums (Stufe 5 oder 6), aber auch andere Fälle höherer Gewalt die Veranstaltung abzusagen bzw. Änderungen hinsichtlich Streckenführung und Zeitplan zu veranlassen. Bei Absage der Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet, Schadensersatzansprüche aus der Nichtteilnahme an einer Veranstaltung bzw. der Absage einer Veranstaltung sind ebenso ausgeschlossen. 8) Preise und Leistung: Die Preise (Teilnahmegebühr) für die Veranstaltung sind im jeweiligen aktuellen Preisaushang zu entnehmen. Die Teilnahmegebühr des Preisaushangs bezieht sich auf Privatpersonen ohne gewerblichen oder kommerziellen Hintergrund. Preise für die Teilnahme von gewerblichen oder kommerziellen Teams sind auf Anfrage erhältlich. Die konkrete Leistungsbeschreibung ist den einzelnen Veranstaltungen auf der Website zu entnehmen und wird bei Vertragsabschluss an den Vertragspartner übermittelt. 9) Sponsoring: Den teilnehmenden Teams ist die Akquise Team spezifischer Sponsoren ausdrücklich gestattet. Dies bezieht sich ebenso auf kommunikative Präsenz (z.B. Aufkleber), Produktwerbung (z.B. Give-aways) und PR- sowie Medienaktivitäten. Sponsorings für das gesamte Starterfeld sind ausschließlich dem Veranstalter vorbehalten. Dies schließt Integration von Sponsoren auf Kommunikations Elementen (z.B. Fahrzeugbeklebung)ein. 10) Vertragsrücktritt des Teilnehmers: Im Falle des Rücktritts durch den Kunden werden die Startgebühren nicht erstattet, sofern nicht ein Vertragswiderruf innerhalb der gesetzlich zulässigen Frist von 14 Tagen ab Vertragsabschluss vorliegt. Derzeit gelten für die Stornierung der Anmeldung folgende Regelungen ab der Anmeldung des Teilnehmers und Bestätigung des Vertragsabschlusses: Storno bis 2 Wochen nach der Anmeldung (Widerrufsrecht) = 100% Refundierung Storno bis mind. 4 Monate vor Rallye Start = 60% Refundierung oder 80% der gezahlten Startgebühr als Gutschein für die nächste Anmeldung Storno bis mind. 3 Monate vor Rallye Start = 40% Refundierung oder 60% der gezahlten Startgebühr als Gutschein für die nächste Anmeldung Storno bis mind. 2 Monate vor Rallye Start = 20% Refundierung oder 40% der gezahlten Startgebühr als Gutschein für die nächste Anmeldung Storno unter 2 Monate vor Rallye Start bis zum Tag des Rallye Starts = 20% der gezahlten Startgebühr als Gutschein für die nächste Anmeldung Davon ausgenommen ist ein Vertragswiderruf binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss, diesfalls werden bereits bezahlte Startgebühren oder sonstiges Entgelt an den Kunden zurückbezahlt. Ein Vertragsrücktritt durch den Kunden hat schriftlich (E-Mail oder eingeschriebener Brief) zu erfolgen. Im Falle einer teilweisen Stornierung, bei der ein oder mehrere Teammitglieder stornieren, wird die Differenz zwischen den Kosten des alten und neuen Teams erstattet. (Storniert bei einem 3er Team also ein Teilnehmer, wird die Differenz zwischen den Kosten eines 3er Teams und 2er Teams erstattet.) Es gelten dieselben Fristen und Staffelungen wie bei einer kompletten Stornierung. 11) Haftungsausschluss: Der Veranstalter lehnt ausdrücklich jede Haftung für Personen, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Teilnehmern, Zulassungsbesitzern sowie Dritten ab. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher oder außervertraglicher Haftung sowie für Ansprüche aus unerlaubter Handlung in allen bereisten Ländern. Versicherungen sind ausschließlich Sache der Teilnehmer. Ausgenommen sind von einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des enthaftenden Personenkreises verursachte Schäden an der Person sowie sonstige Schäden, die von denselben Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig veranlasst wurden. Eine detailiierte Beschreibung des Haftungsausschlusses erhalten die Teilnehmer vor Start des Events. Die Unterzeichnung und Bestätigung des Haftungsausschlusses gilt als Teilnahmevoraussetzung. Der Haftungsausschluss wird mit Anmeldung allen Beteiligten gegenüber wirksam, der Teilnehmer erklärt, dass er diese Bedingungen vorbehaltslos akzeptiert. Sofern nicht rechtmäßig ausgeschlossen, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Gerichtsstand bei Auseinandersetzungen ist Graz (Österreich). Anwendbar ist ausschließlich materielles österreichisches Recht. 12) Bildmaterial: Der Vertragspartner stimmt zu, dass bewegtes und unbewegtes Bildmaterial, auf dem er, sein Team oder sein Fahrzeug zu erkennen sind sowie Bildmaterial, welches er freiwillig dem Veranstalter zur Verfügung stellt, durch diesen vor, während und nach der Veranstaltung gewerblich genutzt werden darf und überträgt dem Veranstalter unentgeltlich die dafür notwendigen Nutzungsrechte. 13) Zahlungsbedingungen: Die Teilnahmegebühr ist sofort ab Erhalt der Anmeldebestätigung fällig. Zahlungen haben erst mit Eingang von einem vom Veranstalter angegebenen Konto schuldbefreiende Wirkung. 14) Abtretung: Eine Abtretung der dem Teilnehmer aus der Geschäftsbeziehung erwachsenden Ansprüche ist nur wirksam, wenn der Veranstalter hierzu die schriftliche Zustimmung erteilt hat. 15) Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht: Erfüllungsort ist Graz (Österreich). Mit allen Vertragspartnern wird Graz als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Es gilt österreichisches Recht. Etwaige Bestimmungen des Konsumentenschutzrechts bleiben von diesem Punkt unberührt. 16) Teilunwirksamkeit: Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.